Aufgrund des hohen Inzidenzwertes gilt ab der Vorabendmesse am Samstag, den 24. Oktober 2020 in allen unseren Kirchen beim Betreten grundsätzlich die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen auch in den Gottesdiensten.
Wer keine Alltagsmaske trägt, kann leider nicht im Kirchraum verbleiben.