Ab dem Wochenende 02./03. April werden die Coronaschutzmaßnahmen aufgehoben:
- Eine vorherige Anmeldung zur den Gottesdiensten ist nicht mehr notwendig.
- Die Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen mehr.
- Grundsätzlich – nach der gültigen Verordnung – entfällt die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen.
Dennoch empfehlen wir das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in der Kirche, während der Gottesdienste und besonders wäh-rend des Gesangs.
Schützen Sie sich weiterhin selbst
und ihre Nächsten! DANKE!